Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Wissenschaftskommunikationsprojekten im Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum, Bundesanzeiger vom 05.04.2022

Vom 29.03.2022

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus. Durch die Förderung von wirkungsorientierten, experimentellen und dialogischen Formaten zielen die Wissenschaftsjahre darauf ab, bestmögliche Bedingungen für den Austausch zwischen Forschung und unterschiedlichen Öffentlichkeiten zu schaffen, die Wissenschaftskommunikation im Wissenschafts­betrieb zu verankern und neue methodische Wege zu gehen.

Die Wissenschaftsjahre widmen sich interdisziplinären Zukunftsthemen. Dabei greifen sie unterschiedliche Perspektiven auf Innovationen und Schlüsseltechnologien auf. Sie leisten einen Beitrag für eine resiliente und nachhaltige Gesellschaft. Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit (unter anderem Kinder und junge Erwachsene, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Personen, die bisher wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten, siehe auch Nummer 1.2) noch stärker für Wissenschaft zu interessieren. Forschung und dazugehörige Erkenntnisgewinnungsprozesse sollen nachvollziehbar und verständlich an die breite Öffentlichkeit kommuniziert werden, um das Vertrauen in Wissenschaft und die Wissenschaftsmündigkeit der Bevölkerung zu steigern. Dabei soll eine möglichst große Anzahl an Personen zum ersten Mal mit dem Wissenschaftsjahr und seinen Angeboten in Berührung kommen und aktiv daran teilnehmen. Bürgerinnen und Bürgern wird dabei eine Teilhabe an Forschung ermöglicht – beobachtend oder aktiv.

Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln und eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden zu kombinieren. Eine mediale Wirkung ist gewünscht. Ein weiteres Ziel der Wissenschaftsjahre ist die Wirkung in die Wissenschaft: Die Institutionen sollen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres eigene Aktivitäten einbinden, Methoden qualitativ weiterentwickeln und diese auch über das Jahr hinaus nachhaltig in ihren Einrichtungen implementieren.

Während des Wissenschaftsjahres 2023 – Unser Universum soll Forschung mit Bezug zum Zukunftsthema Weltraum durch Wissenschaftskommunikationsprojekte innovativ und dialogorientiert an diverse Zielgruppen kommuniziert werden. Das Thema „Unser Universum“ ergibt sich aus dem fünften zentralen Zukunftsfeld des Koalitionsvertrags: „Erforschung von Weltraum und Meeren“ (Zeile 564). Zudem stärkt es die freie, Neugier getriebene Grundlagenforschung als Fundament der staatlichen Forschungsförderung (Zeile 643).

1.2 Zuwendungszweck

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Vorhaben der Wissenschaftskommunikation, die sich den Themen und Handlungsfeldern des Wissenschaftsjahres 2023 – Unser Universum widmen. Neben naturwissenschaftlichen Vermittlungsprojekten sollen auch Projekte gefördert werden, die wissenschaftliche Fragestellungen zum Universum aus geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Perspektive behandeln. Gefördert werden auch Soziale Innovationen im Bereich der Wissenschaftskommunikation. Die Projekte sollen von ihrer Wirkungsdimension vor allem dialogorientiert beziehungsweise partizipativ ausgerichtet sein. Dazu gehören bundesweite, aber auch regional mobilisierende Formate sowie trans- und interdisziplinäre Projekte, die unterschiedliche Partner miteinander vernetzen.

Dabei werden Vorhaben gefördert, die einen oder mehrere der folgenden Aspekte erfüllen:

  • Die Förderprojekte sollen sich an verschiedene Zielgruppen wie die interessierte Öffentlichkeit, Kinder (ab Kindergartenalter) und junge Erwachsene, Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Multiplikatoren in Wissenschaft (interdisziplinäre Fachcommunity), Bildung, Zivilgesellschaft, Medien, Wirtschaft und Politik richten. Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten. Hier sollen niedrigschwellige Angebote zum Beispiel für die Bevölkerung im ländlichen Raum oder für vom Bildungssystem wenig erreichte Personen geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Ansprache von Frauen und Mädchen.
  • Förderfähig sind methodisch innovative Formate der Wissenschaftskommunikation, die auf Vermittlung, Dialog oder Partizipation abzielen. Die Vorhaben sollen die Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern (scientific literacy) fördern und die Relevanz von Wissenschaft und Forschung bei der gesellschaftlichen Zukunftsgestaltung vermitteln. Gewünscht ist, dass die Projekte auch über das Wissenschaftsjahr hinaus anschlussfähig an die (Kommunikations-)Arbeit der Förderinteressenten sind.
  • Die gemäß dieser Richtlinie zu fördernden Vorhaben sollen einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung von Methoden und Formaten der Wissenschaftskommunikation leisten. Anknüpfend an das Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!, das einen Schwerpunkt auf partizipative Formate legt, sollen auch im Wissenschaftsjahr 2023 insbesondere Projekte gefördert werden, die eine aktive Einbindung der Gesellschaft in wissenschaftspolitische Entwicklungsprozesse ermöglichen.

Die geförderten Vorhaben kommunizieren unter dem Dach des Wissenschaftsjahres. Um die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres und der beteiligten Fördervorhaben zu erhöhen, treten alle im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte kommunikativ einheitlich nach außen auf. Sie orientieren sich dabei am Corporate Design des Wissenschaftsjahres und kommunizieren die Dachmarke Wissenschaftsjahr in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

1.2.1 Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum

Die heutige Astrophysik bearbeitet mit Hochtechnologie Fragen, die sich die Menschheit seit Jahrtausenden stellt. Mit modernsten Teleskopen vertiefen wir unser Verständnis vom Ursprung unserer Existenz. Das vorhandene Wissen hilft auch praktisch, etwa um uns besser vor Sonnenstürmen zu schützen (zuletzt im Februar 2022), die Flugbahnen von Kometen und Raketen zu berechnen, Umweltveränderungen aus dem All zu erfassen oder per GPS zu navigieren. Darüber hinaus gibt der Blick ins Universum seit jeher Anstöße jenseits der Wissenschaft, hat Glauben und Religionen geprägt und sich auf vielfältige Weise in Gesellschaften und Kulturen ausgedrückt.

Trotz des großen Erkenntnisfortschritts der letzten Jahrzehnte ist das Universum in weiten Teilen immer noch eine faszinierende Unbekannte. Diesem Faszinosum widmet sich das Wissenschaftsjahr 2023 und zeigt, was wir über das beobachtbare Universum schon wissen, wie dieses Wissen bei der Entwicklung von Zukunftstechnologien eingesetzt werden kann und wie die astronomische Forschung diese Entwicklung treibt.

Mit dem Blick in die unbegrenzte Weite verortet sich der Mensch immer wieder neu. Das Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum wird sich daher auch mit den sich in Folgen von astronomischen Erkenntnissen verändernden Selbst- und Weltbildern unserer Gesellschaften beschäftigen, blinde Flecken eruieren sowie die Folgen der immer tieferen Einsichten für das Selbstverständnis der Menschheit und ihre Rolle im Universum vermitteln. Der Diskurs um Nachhaltigkeit und Klimawandel spielt dabei eine besondere Rolle.

Das Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum beleuchtet die großen Fragen unseres Universums aus verschiedensten Perspektiven: es verbindet anthropologische Konstanten wie die Menschheitsfragen nach Sein und Sinn mit aktuellen Forschungsvorhaben und Zukunftsperspektiven. „Sind wir allein im Universum?“, „Was macht unsere Erde zu einem bewohnbaren Planeten?“, „Was sind schwarze Löcher?“ und „Wie sieht die Zukunft unseres Planeten aus und wie können wir unseren Lebensraum schützen?“. Diese Fragen, werden im Wissenschaftsjahr 2023 disziplinübergreifend und im Verbund unterschiedlicher Forschungsbereiche behandelt: Beteiligen sollen sich dabei die Naturwissenschaften sowie die Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften, die Philosophie und die Kunst. Das Wissenschaftsjahr organisiert sich inhaltlich in folgenden Themenfeldern:

a) Faszination Weltall

Die Astronomie übt bei Forschenden und Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen große Faszination aus. Daher ist sie besonders geeignet, ganz unterschiedliche Zielgruppen in einen interdisziplinären Dialog mit Wissenschaft zu bringen und dabei auch den Erkenntnisgewinnungsprozess an sich in den Mittelpunkt zu rücken. Im Themenfeld Faszination Weltall stehen im Fokus:

  • Grundlagenforschung und ihre Rolle bei der Erforschung des Universums: Was wissen wir über das Universum und was würden wir gerne wissen? Welche Bedeutung haben Beobachtungen und Experimente, Mathematik und die theoretische Physik bei der Erforschung des Universums? Welche (historischen und aktuellen) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Durchbrüche erzielt?
  • Innovationen: Welche High-Tech-Entwicklungen und technischen Anwendungen wurden und werden zur Erforschung des Universums entwickelt?
  • Großgerätelandschaft und Arbeit in Observatorien, Internationale Forschungslandschaft, Kooperationen und Völkerverständigung: Wie gestaltet sich das wissenschaftliche Zusammenarbeiten verschiedener Nationen und Kulturen?
  • Wissenschaftliche Erkenntnisprozesse: Wie entsteht Wissen? Welche Methoden kommen dabei zum Einsatz? Warum wird bestehendes Wissen immer wieder hinterfragt?

b) Mensch, Natur und Universum

Der Blick in den Himmel und die damit verbundenen Fragen, Thesen und Antworten haben über die Jahrtausende hinweg Glauben und Religion und dann zunehmend die Wissenschaft beeinflusst:

  • Selbstverständnis der Menschheit und ihrer Rolle im Universum: Trotz des großen Erkenntnisfortschritts tauchen immer wieder neue Fragen auf. Wie gehen Gesellschaften damit um, wie verortet der Mensch seine Rolle und seinen Sinn im Universum? Wie verändern neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Aneignungen des Universums das menschliche Selbst- und Gesellschaftsbild sowie seine Glaubens- und seine Wissenssysteme? Welche Lebewesen – außer uns Menschen – können sich am Sternenhimmel orientieren, wie geschieht dies und woher wissen wir das?
  • Einfluss des Universums auf unsere Kultur: Die Kultur sowie die Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften haben sich in vielfältiger Weise mit dem Universum auseinandergesetzt. Die unterschiedlichen Künste und auch die Populärkultur haben immer wieder das Weltall als Motiv für sich entdeckt und zum Anlass genommen, sich kreativ und imaginär mit der Stellung des Menschen im Verhältnis zum Kosmos zu beschäftigen. Wie reflektieren die Geistes- und Sozialwissenschaften die kulturellen und gesellschaftlichen Praktiken im Umgang mit dem Unbekannten, Bedrohlichen und zugleich Faszinierenden?
  • Das Universum in Kita und Schule: Alle Kinder sind neugierig und entdecken und erforschen spielerisch jeden Tag die Welt, die sie umgibt. Diese Neugier für mathematische, technische und naturwissenschaftliche Phänomene gilt es wachzuhalten und Begeisterung zu entfachen. Welche Anknüpfungspunkte bietet das Thema Universum, um Kinder verschiedenen Alters mit MINT-Themen vertraut zu machen und zum Mitmachen zu animieren?

c) Wirtschaftsraum Universum und Astronomie

Zunehmend wird das Universum zum ökonomischen Raum – insbesondere im erdnahen Orbit. Die Nutzungsideen reichen vom Weltraumtourismus bis zu großen Satellitenkonstellationen für eine globale Internetversorgung. Mit der Kommerzialisierung einhergehend ergeben sich grundlegende rechtliche und regulative Fragen für die Weltgemeinschaft. Die Erforschung des Weltraums erfordert zudem komplexe Technologien, die teilweise auch ihren Weg in die Wirtschaft finden und zahlreiche Berufsperspektiven eröffnen.

  • Weltraum-Governance: Wem gehört der Weltraum und wie wird die Nutzung geregelt? Den neuen wirtschaft­lichen Perspektiven stehen schwache nationale und internationale Ordnungsrahmen für Raumfahrtaktivitäten gegenüber. Diese spiegeln in Teilen noch die Situation zu Beginn des Raumfahrtzeitalters. Sind neue rechtliche Maßnahmen nötig, um den Weltraum zu schützen?
  • Innovationstreiber für die Wirtschaft: Neue Teleskope und Detektoren sind gewissermaßen Prototypen. Die entwickelten Methoden und Verfahren sind oft Grundlage für spätere Anwendungen, die sich in unserem Alltag wiederfinden (zum Beispiel Cerankochfelder, WLAN oder medizinische Anwendungen in der Krebstherapie). Wo verbessert Forschung unseren Alltag? Wie lässt sich der Transfer der entwickelten Methoden beschleunigen?
  • Berufe rund ums Weltall: Die Weltraumwirtschaft ist ein wachsender Innovationsmotor und bietet eine Vielzahl von Ausbildungs- und Berufsperspektiven in Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere für den MINT-Nachwuchs. Welche Berufsfelder – von Wissenschaft über Technologien bis zur Wissenschaftsadministration – spielen im Themenfeld Universum eine Rolle? Wie lassen sich mehr Mädchen und Frauen für diese Berufsfelder begeistern? Wie prägen Forschungserkenntnisse heutige Berufsbilder und welche neuen Berufsperspektiven sind in Zukunft zu erwarten?

d) Blick auf den Planeten

Der Blick aus dem Weltraum auf die Erde macht die Vulnerabilität der Lebensbedingungen für die Menschheit auf unserem Planeten deutlich. Und die Notwendigkeit, diese nachhaltig zu schützen. In diesem Themenfeld geht es um Erkenntnisse aus der Weltraumforschung, die beim Klima- und Umweltschutz helfen können:

  • Klima und Weltraumforschung: Wie können wir unsere Lebensbedingungen und die Artenvielfalt schützen? Welche Erkenntnisse aus der Weltraumforschung liefern wichtige Informationen für die Klimaforschung, die Lebensvielfalt auf der Erde und unseren Alltag?
  • Anregung zum nachhaltigen Umgang mit unserem Planeten: Verstehen wir das Universum besser, verstehen wir auch unseren Planeten besser. Welche Erkenntnisse gewinnen wir, um diesen zu schützen?
  • Verletzlichkeit unserer technologiebasierten Zivilisation: Die Teilchenstrahlung der Sonne lässt sich an Polarlichtern leicht erkennen. Sie kann aber auch hochempfindliche Elektronik auf Satelliten gefährden, auf der Erde die Infrastruktur beeinträchtigen und zum Beispiel zu Stromausfällen führen. Wie lassen sich Sonnenstürme besser vorhersagen und Gegenmaßnahmen ergreifen? Wie können wir Methoden zum Schutz vor Weltraumwetter entwickeln?

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen im Sinne der De-minimis-Beihilfen Verordnung der EU-Kommission gewährt.1

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den oben skizzierten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2023 – Unser Universum befassen. Gefördert werden

  • Informations- und Vermittlungsformate
  • Dialog- und Partizipationsformate
  • edukative Vermittlungsformate
  • interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate
  • künstlerische und kulturelle Projekte
  • niedrigschwellige popularisierende Projekte

Insbesondere werden gefördert:

  • Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten, zum Beispiel für die Bevölkerung im ländlichen Raum oder für vom Bildungssystem wenig erreichte Personen sowie Projekte, die sich explizit an Mädchen und Frauen richten
  • methodisch innovative Formate, welche Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln
  • Vorhaben, die neue Formen der Partizipation und Beteiligung von unterschiedlichen Zielgruppen voranbringen
  • Inter- und transdisziplinäre Vorhaben mit Fragestellungen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Fachdisziplinen
  • Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können

Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate. Bei der Entwicklung von digitalen Formaten, bei denen ein langer Vorlauf zur technischen Entwicklung notwendig ist, ist darauf zu achten, dass bereits während des Entwicklungsprozesses die entsprechenden Zielgruppen in partizipativen Formaten (analog und/oder digital) mit eingebunden werden.

Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum entwickelt worden sein. Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der ausgewiesenen Zielgruppen für aktuelle Forschungsinhalte zum Weltraum zu wecken.

Nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen in Fachliteratur
  • nichtöffentliche Tagungen, die sich an ein Fachpublikum richten
  • Vorhaben, die vorrangig der Außendarstellung institutioneller Antragsteller dienen
  • Werbe- und Marketingkampagnen
  • kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Formate
  • die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden). Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs), mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung und Wissenschaftskommunikation. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung (staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen und Kommunen), die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.

Wenn Teile des Projekts von Dritten erbracht werden müssen (wie beispielsweise die Programmierung von digitalen Anwendungen), können diese über die Vergabe von Aufträgen (zum Beispiel an Freiberuflerinnen und Freiberufler) in das Projekt eingebunden werden.

Die Förderinteressierten sollten die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und nachweisbare Kenntnisse über die Themen des Wissenschaftsjahres 2023
  • Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraus­setzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderungswürdig sind Einzel- oder Verbundvorhaben, die sich an den Zielen des Wissenschaftsjahres 2023 orientieren und als Zielgruppen die breite und interessierte Öffentlichkeit, Kinder (ab Kindergartenalter), Jugendliche und junge Erwachsene, Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler und/oder Multi­plikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik haben. Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die sich inhaltlich an den Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2023 orientieren.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis bzw. auf Kostenbasis als Anteilfinanzierung bzw. als Fehlbedarfsfinanzierung (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis) gewährt. In begründeten Ausnahmenfällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

Bemessungsgrundlage für die in Nummer 3 genannten möglichen Zuwendungsempfänger (Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen wie Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung, Kommunen) sind die im nichtwirtschaftlichen Bereich zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten5 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die Förderanträge sind auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. auf Kostenbasis (AZK) zu erstellen:

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block .

Zuwendungsfähig sind:

  • Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Websites, Druck von Informationsmaterial etc.)
  • Sachmittel, die für das Vorhaben unmittelbar notwendig sind
  • Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz
  • Personalausgaben bzw. -kosten, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert sind.

Personalausgaben bzw. -kosten sind nur dann zuwendungsfähig,

  • wenn das Personal zusätzlich für das Vorhaben eingestellt wird
  • wenn für bestehendes Personal, das im Vorhaben tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich eine Ersatzkraft eingestellt wird
  • wenn die Stelle für bestehendes Personal für das beantragte Vorhaben aufgestockt wird (zuwendungsfähig ist nur der Aufstockungsanteil).

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.6

Höhe der Zuwendung

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 10 000 Euro bis 150 000 Euro gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.

Die Vorgaben der De-minimis Verordnung sind zu berücksichtigen (siehe Anlage).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Nebenbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis für Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

6.2 Kommunikationskonzept, Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2023

Die folgenden weiteren Nebenbestimmungen werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheids (sowohl bei Förderung auf Ausgabenbasis als auch bei Förderung auf Kostenbasis):

Das im Rahmen des Vorhabens zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (analog und digital) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation (siehe Nummer 7.1) abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2023. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ zu erstellen.

Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2023 zu unterstützen, sich an Evaluationsmaßnahmen zu beteiligen und zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.

6.3 Erfolgskontrolle/Evaluation

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten wie Teilnehmerzahl oder/und Reichweite dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation von Formaten der Wissenschaftsjahre verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Für die Evaluation benennen die Vorhaben klare Indikatoren, die sich idealerweise auf die drei Ebenen Output (zum Beispiel Publikationen, Kommunikationsmittel), Outcome (zum Beispiel Kompetenzzuwachs, Impulse für Folgeprojekte) und Impact (Wirkung auf gesellschaftlicher Ebene) beziehen.

Für die Planung und Durchführung der Evaluation des Vorhabens ist der Zuwendungsempfänger angehalten die Tools des BMBF-geförderten Projekts „Impact Unit – Wirkung und Evaluation in der Wissenschaftskommunikation“ zu nutzen. Diese sind zu finden unter www.impactunit.de.

6.4 Open Access-Klausel

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin

Ansprechpartnerinnen:
Maria Habigsberg

Telefon: +49 30/67055-785
E-Mail: maria.habigsberg@dlr.de

Carola Hänel

Telefon: +49 30/67055-782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de

Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: easy .

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation bis spätestens 22. Juni 2022 zunächst Projektskizzen online über „easy-Online“ vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIKO&b=WISSENSCHAFTSJAHR23

Damit Ihre Online-Bewerbung Bestandkraft erlangt, müssen Sie die Projektskizze ausdrucken und umgehend nach dem 22. Juni 2022 auf dem Postweg zusätzlich an folgende Adresse schicken:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben bzw. Kosten beinhalten.

Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:

  • Projekttitel
  • Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess. Bei Verbundvorhaben Angaben zum Verbundkoordinator
  • Kurzzusammenfassung des Vorhabens auf maximal einer Seite
  • Ausführliche Vorhabenbeschreibung:
    • Thema und Idee: Die zu behandelnde Thematik sollte möglichst genau erläutert werden
    • Kommunikationsziele: Es soll mindestens ein klares sowie qualitativ und quantitativ messbares Kommunikationsziel (Botschaft, Reichweite, Wirkung etc.) definiert werden
    • Zielgruppendefinition: Die anzusprechende/n Zielgruppe/n soll/en dargelegt und begründet werden
    • Partnerstruktur und Vernetzung mit anderen Akteuren
    • Kommunikationsstrategie und Vermittlungsansatz: Wie sollen die Zielgruppen konkret angesprochen werden? Welche Anreize werden für eine Beteiligung am geplanten Format gesetzt?
    • Grober Finanzierungsplan (Gesamtmittelbedarf, Förderbedarf, Eigenleistungen)
    • Projekt- und Zeitplan
    • Qualitätssicherung und Ergebniskontrolle
    • Nachnutzung, Übertragbarkeit
  • Darstellung des Eigeninteresses/Eigenanteils
  • Selbstdarstellung und Organisationsstruktur

Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind.

Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze mit der oben genannten Gliederung im Umfang von insgesamt maximal zehn DIN A4-Seiten ein.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien (auf einer Skala von 1 bis 7) bewertet:

1. Thematischer Zuschnitt und Ziele des Wissenschaftsjahres

  • 1.1 Das Projekt befasst sich mit relevanten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres
  • 1.2 Das Projekt lässt sich gut in die übergeordneten Ziele einbetten (dialogorientierte Vermittlung der Relevanz und der Rolle von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern, aktive Einbindung der Gesellschaft in wissenschaftspolitische Entwicklungsprozesse).

2. Methodik und Zielgruppenadressierung

  • 2.1 Die Methode der Vermittlung bzw. das gewählte Format berücksichtigt zentrale Kriterien guter Wissenschaftskommunikation (siehe Wissenschaftskommunikation in der Projektförderung – FAQ (bmbf.de)). Der Vermittlungsansatz ist innovativ und verspricht zur Weiterentwicklung der Methodik der Wissenschaftskommuni­kation beizutragen.
  • 2.2 Die Vermittlungsstrategie ist geeignet, mindestens eine der in Nummer 1.2 Zuwendungszweck genannten Zielgruppen des Wissenschaftsjahres 2023 zu erreichen. Das bedeutet, dass das Projekt eine oder gegebenenfalls mehrere möglichst klar definierte Zielgruppe/n adressiert und plausibel und möglichst genau aufzeigt, wie diese erreicht und zur Teilnahme motiviert werden soll/en.

3. Projektskizze und Konzept

  • 3.1 Die quantitativen und qualitativen Kommunikationsziele (Botschaft, Reichweite, Wirkung etc.) und die Wege zu ihrer Erreichung werden überzeugend dargelegt.
  • 3.2 Projektplanung und Finanzplanung sind nachvollziehbar: die einzelnen Projektschritte bauen nachvollziehbar aufeinander auf, der Zeitplan ist realistisch und die ausgewiesenen Finanzpositionen sind zur Durchführung des Projekts notwendig und der Höhe nach angemessen.
  • 3.3 Das Projekt hat noch nicht begonnen und wurde explizit für das Wissenschaftsjahr 2023 entwickelt.

4. Antragsteller

  • 4.1 Der Antragsteller ist qualifiziert, das Projekt durchzuführen, und verfügt über nachgewiesene Expertise im Themenfeld Universum und/oder im Bereich Wissenschaftskommunikation.
  • 4.2 Der Antragsteller verfügt über nachgewiesene Kenntnisse in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise stellt sicher, dass entsprechende Ressourcen und/oder Personal für die Laufzeit des Projektes zur Sicherstellung der Kommunikation nach außen zur Verfügung stehen.

5. Kommunikation des Projektes

  • 5.1 Das Projekt wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet und verspricht öffentlichkeitswirksam zu sein.
  • 5.2 Das Projekt erhöht die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres.

6. Ergebniskontrolle und Nachnutzung

  • 6.1 Das Projekt sieht geeignete Maßnahmen der Ergebniskontrolle vor, die das Erreichen der formulierten Kommunikationsziele (qualitativ und quantitativ) und der Ziele des Wissenschaftsjahres überprüfen. Es benennt klare Indikatoren auf der Output-, Outcome- und Impact-Ebene, mit denen die Ergebniskontrolle umgesetzt wird.
  • 6.2 Das Projekt kann übertragen beziehungsweise nachgenutzt werden. Nachnutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten sind in der Skizze enthalten und nachvollziehbar und plausibel.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. In Einzelfällen behält das BMBF es sich vor, für fachliche Einschätzungen weitere externe Expertise in die Auswahl einzubeziehen. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen durch den Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Erstellung von förmlichen Anträgen erfolgt über das Antragssystem Easy-Online ( easy ). Die Zugangsdaten werden durch den Projektträger zur Verfügung gestellt. Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien erneut bewertet und geprüft:

  • Auflagen: Die Auflagen aus der ersten Stufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten.
  • Stringenz: Die entsprechend den Auflagen aktualisierte Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan).
  • Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.
  • Evaluation: Das Vorhaben sieht eine sinnvolle Ergebniskontrolle und Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Beginn und Ende der Förderung

Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2023 umgesetzt werden, sie können frühestens am 1. März 2023 beginnen und sollten spätestens am 31. Dezember 2023 enden.

9 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis Verordnung zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.

Bonn, den 29. März 2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Cordula Kleidt

Anlage

Für diese Förderrichtlinie gelten die folgenden beihilferechtlichen Vorgaben:

Bei der Gewährung von De-minimis-Beihilfen sind die Vorgaben der in Nummer 1.3 (Rechtsgrundlagen) genannten beihilferechtlichen Norm zu berücksichtigen.

1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen/Zuwendungsempfänger

Nach Artikel 3 Absatz 2 der De-minimis Verordnung darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht übersteigen. Die Vorgaben des Artikel 2 De-minimis Verordnung zum Begriff „ein einziges Unternehmen“ sind dabei zu berücksichtigen.

Der Antrag auf Förderung nach dieser Förderrichtlinie gilt als Erklärung, dass der Antragsteller die Anwendung der De-minimis Verordnung als Rechtsgrundlage anerkennt und die hierin festgeschriebenen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere, dass durch die Fördermaßnahme die geltenden Fördergrenzen nicht überschritten werden. Dies gilt besonders auch im Hinblick auf eine mögliche Kumulierung von staatlicher Förderung für das betreffende Vorhaben/die betreffende Tätigkeit.

Der Antragsteller verpflichtet sich darüber hinaus, dass er im Fall der Gewährung einer De-minimis-Förderung alle damit im Zusammenhang stehenden relevanten Unterlagen mindestens für drei (Steuer-)Jahre aufbewahrt.

2 Umfang der Zuwendung/Kumulierung

De-minimis-Beihilfen dürfen nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die beziehungsweise der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. De-minimis-Beihilfen, die nicht in Bezug auf bestimmte beihilfefähige Kosten gewährt werden und keinen solchen Kosten zugewiesen werden können, dürfen mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, die auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung oder eines Beschlusses der Kommission gewährt wurden.

1 Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen (ABl. 215 vom 7.7.2020, S. 3).

2 Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Nummer 2.

3 Vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) [ http://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE ].

4 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

5 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.

6 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.